13,90 Euro pro Stunde in 2026 und 14,60 Euro ab 2027 – diese Empfehlung hat die Mindestlohnkommission für die zukünftige Festlegung der Lohnuntergrenze ausgesprochen. "Die Empfehlung zeigt vor allem: Es braucht keine Einmischung und keinen Druck aus der Politik, um zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen", kommentiert Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Schmidt. Nicht umsonst sei die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission gesetzlich festgeschrieben. Gleichwohl stellten die vorgeschlagenen zweistufigen Erhöhungen für Unternehmen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine echte Herausforderung dar und seien eine Wette auf den konjunkturellen Aufschwung: "Die zusätzlichen Kosten für einfache Dienstleistungen wie das Friseurhandwerk oder die Gastronomie sind nicht durch steigende Produktivität gedeckt, sie werden sich spürbar verteuern. Die Zeche für den steigenden Mindestlohn zahlen wir alle.“
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